Bodenschwellen – Vorschriften und Regeln

22.01.2024

Bodenschwellen sind Verkehrseinrichtungen, die dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie verlangsamen den Fahrzeugverkehr in risikoreichen Bereichen wie Wohngebieten oder Schulzonen und tragen so zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – insbesondere der Fußgänger – bei.

Bodenschwellen als Bestandteil der Verkehrssicherheit

Wozu dienen Bodenschwellen?

Bodenschwellen dürfen in bebauten Gebieten auf Straßen der folgenden Kategorien verwendet werden: Anliegerstraßen, Erschließungsstraßen und Sammelstraßen. Sie sorgen durch physikalische Maßnahmen für eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Die Schwellen sind mit speziellen Befestigungselementen für Asphalt, Beton oder Pflaster ausgestattet, was eine schnelle und einfache Montage ermöglicht. Am häufigsten werden Bodenschwellen des Typs U-16 sowie Rampenschwellen U-17 eingesetzt.

Verwendungszwecke von Bodenschwellen und Rampenschwellen:

  • Verkehrslenkung – Reduktion der Verkehrsmenge in bestimmten Bereichen und Umlenkung auf alternative Strecken zur Vermeidung von Staus.

  • Unfallvermeidung – Kontrolle der Geschwindigkeit auf öffentlichen Straßen zur Senkung der Unfallgefahr.

  • Fußgängerschutz – Fahrzeuge werden zum Abbremsen gezwungen, was Fußgängern ausreichend Zeit zum Überqueren der Straße gibt.

Próg zwalniający

Arten von Bodenschwellen

Bodenschwellen werden je nach Bauweise in folgende Typen unterteilt:

  • Leistenförmig – Niedrige, durchgehende oder segmentierte Schwellen über die gesamte Straßenbreite; Geschwindigkeitsbegrenzung auf 18–20 km/h.

  • Plattenförmig – Inselartige Elemente über die Straßenbreite, ideal für Wohngebiete, Parkplätze oder verkehrsberuhigte Zonen.

  • Inselförmig – Einzelne Inseln pro Fahrstreifen, sodass z. B. Linienbusse ungehindert passieren können.

Anwendungsbereiche

Bodenschwellen erhöhen die Sicherheit und verbessern die Lebensqualität in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen – z. B. in Wohnsiedlungen, Schulbereichen, Parks, Krankenhäusern und an Arbeitsplätzen.

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Im weiteren Teil dieses Artikels gehen wir auf rechtliche Aspekte und Installationsbedingungen ein.

Gesetzliche Vorschriften für Bodenschwellen

Rechtliche Grundlagen

Die Montagebedingungen für Bodenschwellen sind in der Verordnung des Infrastrukturministers vom 3. Juli 2003 über technische Anforderungen an Verkehrszeichen und Verkehrssicherheitsanlagen geregelt.

Bodenschwellen sind nur auf Straßen der technischen Klassen zulässig:

  • L – Lokalstraße

  • D – Erschließungsstraße

  • Z – in Ausnahmefällen Sammelstraße

Nicht erlaubt ist der Einbau von Bodenschwellen:

  • auf Landes- und Bundesstraßen

  • auf städtischen Schnellstraßen (Klasse S), Hauptverkehrsstraßen (GP, G)

  • auf Ausfahrtsstraßen von Feuerwehr, Rettungsdienst etc.

  • auf Straßen mit Linienbusverkehr (außer Insel-Schwellen)

  • auf nicht-bituminösen Fahrbahnen ohne Markierung P-25

  • in Kurven und Gefahrenstellen

Platzierungsvorschriften

Mindestabstände:

  • 10 m vor Zebrastreifen (außer bei Bodenschwellen mit integriertem Überweg)

  • 20 m vor/ hinter Bahnübergängen, 15 m vor/ hinter Straßenbahnübergängen

  • 20 m vor Gefällestrecken über 10 %

  • 20 m vor engen Kurven (Radius < 50 m), außer bei Tempo 30-Zonen

  • 25 m vor Brücken und Tragwerken

Maximalabstände:

  • 40 m vom Kurvenende (bei Radius Rmax = 25 m und Winkel > 70°)

  • 60 m von Kreuzungen, die eine Richtungsänderung über 70° erfordern

Bodenschwellen können einzeln oder in Serien (mindestens 3 Stück) verbaut werden. Der Abstand zwischen den Schwellen beträgt dann 20 bis 150 m.

Zusätzliche Einschränkungen gelten für Tunnel, Unterführungen und Brücken – Schwellen dürfen dort nur mit einem Mindestabstand von 10 m montiert werden.

Plattenförmige Bodenschwellen dürfen mit Zebrastreifen oder Radüberwegen ausgestattet werden.

In schlecht beleuchteten Bereichen – etwa nachts – müssen Bodenschwellen beleuchtet sein. Der Abstand zur nächsten Laterne darf max. 40 m betragen.

Vertikale Beschilderung

Bodenschwellen müssen mit folgenden Verkehrszeichen versehen werden:

  • A-11a – Warnung vor einer Bodenschwelle

  • B-33 – Angabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in km/h

  • T-1 – Angabe des Abstands zur Bodenschwelle

Maße und technische Daten

Die Höhe von Bodenschwellen darf 10 cm nicht überschreiten, die Länge maximal 6 m betragen. Diese Maße gewährleisten einerseits eine wirksame Reduzierung der Geschwindigkeit, andererseits eine sichere Überfahrt bei vorgeschriebener Geschwindigkeit.

Beispiele:

  • Leistenschwelle U-16a – Höhe: 10 cm, Länge: 3,7 m, für 25–30 km/h

  • Plattenschwelle U-16b – Höhe: 10 cm, Länge: bis zu 5 m

  • Leistenschwelle U-16d – Höhe: 7 cm, Länge: 90–150 cm, für 18–20 km/h

Antragstellung

Wie bereits erwähnt, dürfen Bodenschwellen nur auf Erschließungs-, Anlieger- und Sammelstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden. Zuständige Behörden sind:

  • Gemeindestraßen – Landrat

  • Kreisstraßen – Landrat

  • Städtische Straßen in kreisfreien Städten – Bürgermeister

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