Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung – CE-Kennzeichnung verstehen
Was ist die EU-Konformitätserklärung?
Die EU-Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, in dem der Hersteller oder ein bevollmächtigter Vertreter erklärt, dass ein Produkt den grundlegenden Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien entspricht. Dieses Dokument ist erforderlich, um das CE-Zeichen auf dem Produkt anzubringen.
Was sind Richtlinien des Neuen Konzepts?
Die Richtlinien des Neuen Konzepts (New Approach) verpflichten Hersteller, Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen und eine EU-Konformitätserklärung (oder frühere EG-Konformitätserklärung) auszustellen. Ziel ist es, einheitliche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards innerhalb der EU zu gewährleisten.
Welche Inhalte umfasst die technische Dokumentation?
Die EU-Konformitätserklärung muss folgende Informationen enthalten:
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Produktmodell (Artikelnummer, Serien- oder Chargennummer)
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines Vertreters
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Erklärung, dass die Verantwortung ausschließlich beim Hersteller liegt
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Identifikation des Produkts (ggf. mit Abbildung oder Farbzeichnung)
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Verweis auf relevante EU-Richtlinien und Verordnungen
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Angabe der angewendeten harmonisierten Normen
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Optionale Angaben wie Prüfstellenname und -nummer
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Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters
Die Erklärung muss vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Inverkehrbringung. Für Maschinen oder Bauprodukte muss die Konformitätserklärung dem Produkt beim Verkauf beigelegt werden und auf Anfrage den Marktaufsichtsbehörden zugänglich sein.
Ist die Konformitätserklärung Pflicht?
Ja. Für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung – z. B. Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeuge, Bauprodukte, elektrische Geräte und Druckgeräte – ist eine Konformitätserklärung vor dem Vertrieb im Europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. Sie muss in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein.
Wer stellt die Konformitätserklärung aus?
Nur der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der EU darf die Erklärung ausstellen und unterzeichnen. Externe Unternehmen sind dazu nicht berechtigt, es sei denn, sie sind benannte Stellen für bestimmte Verfahren der Konformitätsbewertung.
Muss die Erklärung aktualisiert werden?
Die Konformitätserklärung ist unbegrenzt gültig, sofern:
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am Produkt keine Änderungen vorgenommen wurden
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sich die geltenden Richtlinien oder Normen nicht geändert haben
CE-Zertifikat vs. Konformitätserklärung
Ein CE-Zertifikat wird von einer benannten Stelle nach Prüfung des Produkts ausgestellt. Es bestätigt die Einhaltung der EU-Vorgaben, ersetzt jedoch nicht die Konformitätserklärung. Letztere ist eine rechtliche Selbstverpflichtung des Herstellers.
Zusammenfassung: EU-Konformitätserklärung
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Pflicht für CE-pflichtige Produkte
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Vor der Markteinführung zu erstellen
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Nur durch den Hersteller auszustellen
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Enthält alle relevanten Rechtsgrundlagen
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In der Landessprache vorzuhalten
Für Gummiprodukte mit Konformitätsdokumentation nach EU-Vorgaben kontaktieren Sie Power Rubber – siehe Kontaktbereich.




