CE-Kennzeichnung für technische Dichtungen – ist sie erforderlich?
Bevor ein Produkt auf den Markt der Europäischen Union gelangt, muss es einer Konformitätsbewertung unterzogen werden. Das CE-Zeichen ist verpflichtend für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), sofern EU-Vorschriften dies für das jeweilige Produkt vorsehen.
EU-Konformitätserklärung – was ist das?
Die EU-Konformitätserklärung ist ein vom Hersteller oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass das Produkt mit den grundlegenden Anforderungen – also den Richtlinien des Neuen Konzepts – übereinstimmt.
Diese grundlegenden Anforderungen sind durch harmonisierte Normen definiert, deren Einhaltung die Konformität mit den entsprechenden EU-Richtlinien sicherstellt.
Richtlinien des Neuen Konzepts legen fest, welche Produktgruppen eine CE-Kennzeichnung, eine EG-Konformitätserklärung (für ältere Richtlinien) oder eine EU-Konformitätserklärung erfordern – etwa Bauprodukte oder Maschinen.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Konformitätserklärungen, wie zum Beispiel die EU-Konformitätserklärung, die allgemeine Konformitätserklärung oder nationale Leistungsdeklarationen.
Die Erklärung enthält relevante Produktinformationen wie Modellbezeichnung, Herstellername und -anschrift sowie eine Bestätigung, dass die Konformität unter alleiniger Verantwortung des Herstellers erklärt wird. Zusätzlich müssen Angaben zum Prüfinstitut (Name, Nummer) enthalten sein, das an der Produktprüfung beteiligt war. Die Erklärung muss von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet werden.
Die EU-Konformitätserklärung wird im Rahmen der CE-Kennzeichnung erstellt und ausschließlich vom Hersteller aufbewahrt – mindestens 10 Jahre lang ab dem Zeitpunkt der letzten Inverkehrbringung des betreffenden Produkts. Für Maschinen und Bauprodukte ist laut geltender Rechtslage vorgeschrieben, dass die Erklärung beim Verkauf mit dem Produkt mitgeliefert wird. Sie muss außerdem in der Sprache des jeweiligen Zielmarkts vorliegen.
Wichtig: Die EU-Konformitätserklärung wird häufig fälschlich als „CE-Zertifikat“ bezeichnet.
EU-Konformitätserklärung vs. Konformitätszertifikat
Eine Konformitätserklärung darf nur von einer notifizierten Stelle ausgestellt werden. Die Beteiligung Dritter (z. B. eines Prüflabors) ist erforderlich, um die Sicherheit und Normenkonformität des Produkts gemäß der jeweiligen EU-Richtlinie zu prüfen. Der Prüfprozess endet mit der Ausstellung eines Konformitätszertifikats. Dieses Zertifikat bestätigt, dass das Produkt mit der entsprechenden Richtlinie konform ist – es ersetzt jedoch nicht die EU-Konformitätserklärung.
CE-Kennzeichnung
Was bedeutet CE-Kennzeichnung?
CE steht für „Conformité Européenne“, also „Europäische Konformität“. Laut europäischer Vorschrift dürfen Produkte nur dann auf dem Markt des EWR, der EU und der EFTA verkauft werden, wenn sie bestimmte Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit erfüllen.
Das Anbringen des CE-Zeichens auf einem Produkt signalisiert, dass es den geltenden Anforderungen aus den Richtlinien des Neuen Konzepts oder entsprechenden Verordnungen entspricht.
Die CE-Kennzeichnung allein berechtigt jedoch nicht zur Vermarktung eines Produkts. Sie ist nur für Produkte erforderlich, die unter eine CE-relevante Richtlinie fallen. Diese Richtlinien legen fest, welche Anforderungen an Umwelt, Sicherheit und Gesundheit erfüllt sein müssen. Die Konformität wird durch die EU-Konformitätserklärung bestätigt.
Beachte: In der Terminologie der Richtlinien des Neuen Konzepts existieren weder ein „CE-Zertifikat“ noch eine „CE-Konformitätserklärung“ als offizielle Dokumentbezeichnungen.
Technische Dichtungen – welche Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist unter anderem für folgende Produktgruppen erforderlich, bevor sie auf dem europäischen Markt (EU, EWR, EFTA) in Verkehr gebracht werden dürfen:
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Bauprodukte
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Maschinen und Maschinenteile
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Elektronische Geräte (einschließlich Funk- und Telekommunikationsgeräte)
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Medizinprodukte
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Persönliche Schutzausrüstung
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Druckgeräte
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Spielzeuge
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Weitere Kategorien wie:
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Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
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Gasverbrauchseinrichtungen
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Aufzüge
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Druckbehälter
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Heizkessel
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Messgeräte
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Freizeitschwimmgeräte
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Seilbahnen
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Nichtselbsttätige Waagen
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Zivile Sprengstoffe
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Nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen z. B. Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika, Chemikalien oder Produkte, die unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) fallen.
Technische Beratung bei Power Rubber
Bei Power Rubber bieten wir fachkundige Beratung rund um technische Dichtungen und Gummiprodukte. Bei Fragen zu Konformitätsanforderungen, CE-Kennzeichnung oder Produktzulassungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




