Nationale Technische Bewertung (KOT)
Was ist die Nationale Technische Bewertung?
Die Nationale Technische Bewertung (KOT) ist ein dokumentiertes, positives Gutachten über die Gebrauchstauglichkeit eines Bauprodukts. Es bezieht sich auf die wesentlichen Merkmale, die gemäß ihrer vorgesehenen Verwendung die Erfüllung grundlegender Anforderungen an Bauwerke beeinflussen. Diese Anforderungen sind im Artikel 5 Absatz 1 Punkt 1 des polnischen Baugesetzes vom 7. Juli 1994 aufgeführt.
Wann ist eine KOT erforderlich?
Die Nationale Technische Bewertung wird ausgestellt für Bauprodukte:
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die nicht vom Anwendungsbereich einer Polnischen Norm (PN) erfasst sind, oder
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wenn die Bewertungsmethode der Polnischen Norm für ein wesentliches Merkmal ungeeignet ist,
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oder wenn die Norm keine Methode zur Bewertung eines bestimmten Merkmals vorsieht.
Seit dem 1. Januar 2017 ersetzt die KOT die früheren technischen Zulassungen für Bauprodukte.
Wichtig: Die KOT berechtigt nicht automatisch zum Inverkehrbringen oder zur Anwendung eines Produkts im Bauwesen. Sie dient jedoch als Grundlage für die nationale Leistungserklärung und für die Kennzeichnung mit dem B-Zeichen.
Auf welcher Grundlage wird eine KOT ausgestellt?
Die KOT basiert auf der Bewertung der Gebrauchstauglichkeit und der voraussichtlichen Lebensdauer eines bestimmten Bauprodukts. Die Bewertung erfolgt durch Prüfungen, Berechnungen, Gutachten oder Expertisen unter Berücksichtigung technischer Vorschriften und des aktuellen technischen Wissens.
Die Beantragung einer KOT ist mit Kosten verbunden.
Wer stellt die Nationale Technische Bewertung aus?
Die Bewertung wird von autorisierten technischen Bewertungsstellen gemäß gesetzlichen Vorgaben ausgestellt. Die Liste dieser Stellen wird vom Generalinspektor für Bauaufsicht geführt.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung des Infrastruktur- und Bauministeriums vom 17. November 2016 (GBl. 2016, Pos. 1968).
Eine bereits ausgestellte KOT kann von der ausstellenden Stelle oder auf Antrag des Generalinspektors aufgehoben werden. Diese Informationen werden elektronisch geführt.
Gültigkeitsdauer der KOT
Eine KOT gilt für fünf Jahre ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden. Änderungen oder Verlängerungen erfolgen auf Kosten des Antragstellers.
Verordnung zur Leistungserklärung und Kennzeichnung
Diese Verordnung vom 17. November 2016 regelt:
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Die Art und Weise der Leistungserklärung von Bauprodukten
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Nationale Bewertungssysteme
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Produktgruppen, für die eine nationale Leistungserklärung erforderlich ist
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Vorlage und Inhalt der Erklärung
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Bereitstellung der Erklärung für Abnehmer
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Kennzeichnung mit dem B-Zeichen und die damit verbundenen Informationspflichten
Erforderliche Dokumente für die KOT
Gemäß der geltenden Vorschriften muss der Antragsteller einen vollständigen Satz von Unterlagen und ein ausgefülltes Antragsformular beim Zertifizierungszentrum einreichen. Dazu gehören:
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Technische Beschreibung und Dokumentation des Bauprodukts (inkl. Zeichnungen, Berechnungen usw.)
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Beschreibung der werkseigenen Produktionskontrolle
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Nachweise zur Leistung des Produkts (z. B. Prüfberichte)
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Informationen zu einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
Die Verantwortung für die Beschaffung aller relevanten Dokumente liegt beim Antragsteller.
Anerkannte Prüfstellen
Die beigefügten Unterlagen müssen stammen von:
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akkreditierten Laboratorien gemäß dem Gesetz vom 13. April 2016 über Konformitätsbewertungssysteme
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ausländischen Laboren, wenn internationale Abkommen dies erlauben
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notifizierten Stellen der EU gemäß Verordnung (EU) Nr. 305/2011
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oder anderen Laboren mit entsprechender Anerkennung
Bewertungsbedingungen und ihre Entwicklung
Die Anforderungen an die Bewertung – sogenannte Bewertungsbedingungen – werden von der jeweiligen Bewertungsstelle gemäß ihrem Zuständigkeitsbereich erstellt. Diese umfassen:
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Methoden zur Beurteilung von Prüfungsergebnissen
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Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle
Sind mehrere Stellen zuständig, erfolgt die Ausarbeitung gemeinsam. Bewertungsbedingungen sind online zugänglich.
Nationale Technische Bewertung und das Eisenbahninstitut
Das Eisenbahninstitut wurde mit der Entscheidung Nr. 1/KJOT/WB/2018 vom 6.08.2018 als nationale technische Bewertungsstelle für Produkte im Bereich Schienenverkehr benannt. Es ist zuständig für die Ausstellung, Änderung, Verlängerung und Aufhebung von Bewertungen in diesem Bereich.
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Bei Fragen zur Nationalen Technischen Bewertung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.




