Norm EN 10204

03.07.2023

Die Norm EN 10204 regelt Kontrolldokumente, in denen der Hersteller erklärt, dass die an den Käufer oder Kunden gelieferten Waren den im Auftrag festgelegten Anforderungen entsprechen. Sie bezieht sich auf verschiedene Arten von Werkstoffzertifikaten.

Kontrolldokumente dienen als Nachweis dafür, dass das Produkt gemäß den Anforderungen des Auftraggebers gefertigt wurde, oder bestätigen die Herkunft des Materials bei der Lieferung von Metallprodukten – unabhängig von der Herstellungsart (Stangen, Bleche, Gussstücke, Platten). Die Norm kann auch für nichtmetallische Produkte gelten. Die Dokumente müssen von einer autorisierten Person unterzeichnet werden.

EN 10204 – Arten von Prüfbescheinigungen

Die europäische Norm definiert vier Arten von Prüfbescheinigungen, unterteilt in zwei Hauptkategorien, je nach Art der durchgeführten Prüfung:

Nicht spezifische Kontrolle

Diese Kontrolle wird vom Hersteller gemäß den Vorgaben der Qualitätssicherung durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob das Produkt den Bestellanforderungen entspricht, ohne die Prüfergebnisse anzugeben. Dies gilt für Bescheinigungen vom Typ 2.1 und 2.2.

Spezifische Kontrolle

Hierbei werden gezielte Prüfungen durchgeführt, z. B. Maßkontrollen, chemische Analyse des Materials, Funktionsprüfungen (z. B. Zugfestigkeit), mechanische Eigenschaften. Ziel ist die Überprüfung, ob das Produkt den Bestellanforderungen entspricht und mit den Spezifikationen übereinstimmt. Der Umfang der Prüfung hängt vom Produkttyp und den geltenden Normen ab. Diese Kategorie betrifft Bescheinigungen vom Typ 3.1 und 3.2.

Originale und Kopien

Laut PN-EN 10204 ist ein Händler verpflichtet, entweder das Original oder eine Kopie der vom Hersteller ausgestellten Kontrollunterlagen weiterzugeben, ohne Änderungen vorzunehmen.

Das Kopieren ist nur unter zwei Bedingungen zulässig: Es müssen Rückverfolgbarkeitsverfahren angewendet werden, und auf Anfrage müssen die erforderlichen Kontrollunterlagen vorgelegt werden können.

Norma PN-EN 10204

Zertifikat Typ 2.1

Diese Bescheinigung ist eine Herstellererklärung, dass das Produkt den Kundenanforderungen entspricht. Gemäß der Norm enthält dieses Dokument keine Prüfergebnisse aus der nicht spezifischen Kontrolle.

Prüfbescheinigung Typ 2.2

Entsprechend der Norm PN-EN 10204 bestätigt diese Bescheinigung, dass das Produkt den Bestellanforderungen entspricht. Sie enthält keine Ergebnisse spezifischer Prüfungen des einzelnen Produkts, aber zusätzliche Daten aus internen Kontrollen.

Die interne Kontrolle erfolgt nach den hauseigenen Verfahren des Herstellers zur Sicherstellung der Produktspezifikation.

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach PN-EN 10204

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist ein Dokument, in dem der Hersteller bestätigt, dass das gelieferte Produkt den Anforderungen des Kunden entspricht. Es enthält Ergebnisse spezifischer Prüfungen, die gemäß technischen und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wurden. Zusätzliche Prüfanforderungen müssen im Auftrag definiert werden.

Das Dokument darf nur vom Hersteller ausgestellt und nur von einem autorisierten Vertreter der Qualitätssicherung unterzeichnet werden.

Abnahmeprüfzeugnis Typ 3.2

Diese Bescheinigung bestätigt neben der Konformität mit den Kundenanforderungen auch die Ergebnisse von Abnahmeprüfungen, die durch einen Vertreter des Auftraggebers oder des Technischen Überwachungsvereins (z. B. TÜV) durchgeführt wurden.

Unser Angebot

Wir sind Hersteller von Gummikomponenten und stellen für unsere Produkte die oben genannten Zertifikate aus.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +48 505 16 03 03,
per E-Mail: Power@PowerRubber.com oder über unser Kontaktformular.

 

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