Zertifikat 2.1 und 2.2

Die Zertifikate 2.1 und 2.2 sind die grundlegenden Konformitätserklärungen. Lassen Sie uns also überprüfen, was diese Dokumente sind.

 

Was ist eine Konformitätserklärung?

 

Es ist eine Erklärung, in der der Hersteller (Produzent) erklärt, dass die an den Kunden gelieferten Produkte seiner Bestellung entsprechen. Vor Auftragserteilung einigen sich beide Parteien auf die Einzelheiten der Bestellung und genehmigen diese. Die Konformitätserklärung garantiert, dass die erhaltenen Produkte sowohl der Bestellung des Kunden als auch den geltenden Vorschriften und Normen nach PN-EN 10204 entsprechen.

 

Was ist der Unterschied zwischen 2.1- und 2.2-Zulassungen?

 

Beide Dokumente stellen die Erklärung des Herstellers (Hersteller) dar, dass die vom Kunden erhaltene Ware den bei der Bestellung festgelegten Anforderungen entspricht. Der Unterschied zwischen den Zertifikaten 2.1 und 2.2 besteht darin, dass der Konformitätserklärung 2.2 zusätzlich die bei der nichtspezifischen Prüfung durchgeführten Prüfergebnisse beigefügt sind. Die Prüfunterlagen sind der Bescheinigung nicht beigefügt 2.1.

 

Unspezifische Qualitätskontrolle

 

Wir unterscheiden zwischen spezifischer und unspezifischer Qualitätskontrolle. Ersteres erfolgt nach streng definierten Richtlinien, u. a. in behördlichen Vorschriften oder in Bezug auf die Lieferung. Die während der spezifischen Qualitätskontrolle durchgeführten Prüfergebnisse sind dem Abnahmeprotokoll 3.1und 3.2 beigefügt. Konformitätserklärung 2.2. enthält einen vollständigen Satz unspezifischer Qualitätskontrolldokumente. Sie erfolgt auf der Grundlage von Prüfverfahren, deren Zweck es ist festzustellen, dass alle in der Bestellung enthaltenen Produkte den Anforderungen des Bestellers entsprechen.

2.1 und 2.2 Zulassung nach EN 10204

 

Wer stellt die Konformitätserklärung aus?

 

Die Europäische Norm 10204 besagt, dass die Dokumente vom Hersteller ausgestellt werden können. Es ist zulässig, dass die Erklärungen von einem bevollmächtigten Vertreter des Herstellers unterzeichnet und dem Kunden zugestellt werden. Bei Bescheinigung 2.2 sind zusätzlich die Ergebnisse der Prüfungen der nichtspezifischen Prüfung beigefügt.

 

In welcher Sprache soll das Dokument dem Empfänger zugestellt werden?

 

Die Norm EN 10204 legt nicht fest, in welcher Sprache die Dokumente erstellt und dem Empfänger zugestellt werden sollen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Dokument der Konformitätserklärung so aufbereitet sein sollte, dass es für den Empfänger vollständig verständlich ist.

 

Ist das Umschreiben und Kopieren von Dokumenten erlaubt?

 

Einige Unternehmen versuchen, die Zulassung auf ihrem Briefkopf vorzuschreiben, was nach der europäischen Norm 10204 nicht akzeptabel ist. Die Norm besagt eindeutig, dass es nur erlaubt ist, Dokumente zu kopieren und die in der Bestellung angegebene Menge von Produkten zu ändern. Das Kopieren von Originaldokumenten ist unter zwei Bedingungen erlaubt: die Verfügbarkeit eines vollständigen Satzes von Originaldokumenten und die Verwendung eines Produktkennzeichnungssystems (Identifizierungssystems). Die angewandten Rückverfolgbarkeitsverfahren sollen eine schnelle Identifizierung jeder Produktcharge ermöglichen. Der Kunde erhält das Original oder eine Kopie der vom Hersteller ausgestellten Qualitätskontrolldokumente. PN-EN 10204 besagt eindeutig, dass der Makler keine Änderungen an den Dokumenten vornehmen kann.

 

Fallen Genehmigungen an?

 

Die Prüfergebnisse sind dem Zertifikat 2.1 nicht beigefügt, daher wird davon ausgegangen, dass für die Ausstellung des Dokuments keine Gebühren erhoben werden. Es kann jedoch vorkommen, dass der Produzent (Produzent) eine solche Gebühr verlangt, was nicht verboten ist. Das Zertifikat, dem die Testergebnisse beigefügt sind, ist kostenpflichtig.

 

Sehen Sie hier die Unterschiede zwischen den Zulassungen 3.1 und 3.2

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