Zertifikat 2.1. vs Zertifikat 3.1.

Was ist eine 2.1 Konformitätserklärung?

 

Konformitätserklärung 2.1ist eine Erklärung des Herstellers (Produzenten), dass die an den Kunden gelieferten Produkte den bei Auftragserteilung vereinbarten und von beiden Parteien genehmigten Anforderungen entsprechen. Das vom Hersteller ausgestellte Dokument enthält keine Ergebnisse von Tests, die während der unspezifischen Kontrolle durchgeführt wurden.

 

Was ist ein 3.1-Abnahmezertifikat?

 

Das 3.1-Zertifikatist ein vom Hersteller (Hersteller) ausgestelltes Dokument, in dem er erklärt, dass die gelieferten Produkte der Bestellung entsprechen, und diesen die während der spezifischen Prüfung durchgeführten Prüfergebnisse beifügt.

 

Spezifische versus unspezifische Qualitätskontrolle

 

Bei der spezifischen Qualitätskontrolle werden Prüfungen nach den Vorgaben der Produktspezifikation, behördlichen Vorschriften, nach technischen Regeln und nach vereinbarten Lieferbedingungen durchgeführt. Die spezifische Prüfung bestätigt, dass die gelieferten Produkte den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entsprechen. Der Hersteller erklärt auf Basis der Prüfungen, dass der Kunde die Ware erhält, die der Bestellung entspricht und den einschlägigen Normen und Spezifikationen entspricht. Bei der nichtspezifischen Kontrolle erklärt der Hersteller im Rahmen der Durchführung von Prüfverfahren, dass die Ware dem Anforderungskatalog des Bestellers entspricht.

Zertifikat 2.1 und 3.1 nach PN-EN 10204

 

Wer ist berechtigt, das Zertifikat auszustellen?

 

Nach PN-EN 10204 können beide Prüfbescheinigungen vom Hersteller ausgestellt werden. Der Kunde erhält eine Reihe von Dokumenten als Bestätigung der Erfüllung der Bestellung. Bei der Abnahmebescheinigung werden die Prüfergebnisse der unspezifischen Kontrolle auch den Prüfunterlagen beigefügt.

 

Die Konformitätserklärung 2.1 und die Abnahmebescheinigung 3.1

 

Die erforderlichen Dokumente können von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet werden, der in keiner Weise mit der Produktionsabteilung verbunden ist. Die Norm EN 10204 legt fest, dass Inspektionsdokumente nicht auf Briefbögen geschrieben werden dürfen. Der Kunde erhält vom Bevollmächtigten Unterlagen, in denen außer der Menge der bestellten Ware keine Änderungen vorgenommen werden können. In beiden Fällen wird davon ausgegangen, dass die Empfänger die entsprechenden Dokumente in einer ihnen verständlichen Sprache erstellen und übermitteln müssen. Gemäß der Europäischen Norm 10204 ist es zulässig, dass der Hersteller der Abnahmebescheinigung die Ergebnisse der Abnahmeprüfung von rohen oder vorverarbeiteten Vormaterialien beifügt. Es muss jedoch daran denken, die Rückverfolgbarkeit zu respektieren.

 

Welches Dokument wird kostenpflichtig ausgestellt?

Die Auftragserfüllungserklärung wird dem Kunden meist kostenfrei ausgestellt. Der Hersteller (Produzent) hat jedoch das Recht, eine solche Gebühr zu verlangen. Voraussetzung für den Erhalt der vom Hersteller ausgestellten Abnahmebescheinigung ist die Zahlung der Gebühr für die Ausstellung des Dokuments.

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