3.1 und 3.2 Genehmigung

Zertifikat 3.1 und Zertifikat 3.2 sind Dokumente der gleichen Serie, obwohl sie geringfügige Unterschiede aufweisen. Erfahren Sie, was beide Zertifikate auszeichnet und was sie gemeinsam haben.

 

Was ist ein 3.1-Abnahmezertifikat?

 

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist eine Erklärung des Herstellers (Produzenten), in der dieser bestätigt, dass die an den Kunden gelieferten Produkte den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entsprechen. Das Dokument wird zusammen mit den Ergebnissen der Tests ausgestellt, die während der spezifischen Inspektion durchgeführt wurden. Die Art und Weise der Durchführung der Prüfungen richtet sich nach den geltenden behördlichen Vorschriften, technischen Regelwerken oder ist in der Produktspezifikation detailliert beschrieben. Das Dokument kann von einem Bevollmächtigten der Herstellerkontrolle, der von der gesamten Produktionsabteilung unabhängig ist, unterschrieben werden. Die Europäische Norm 10204 erlaubt es, die Prüfergebnisse aus der Annahmekontrolle von rohen oder vorverarbeiteten Einsatzstoffen dem Zertifikat beizufügen.

 

3.2 Abnahmeprotokoll und Hauptuntersuchung

 

Das 3.2-Zertifikatist eine Erklärung, in der neben der Bestätigung, dass die Produkte der Bestellung des Kunden entsprechen, die Prüfergebnisse der vom Vertreter des Bestellers oder dem Inspektor des Technischen Überwachungsamtes (UDT) durchgeführten Inspektion beigefügt sind. Diese Personen sind dafür verantwortlich, zu bestätigen, dass der gesamte Produktionsprozess der bestellten Warenpartie, an der sie beteiligt sind, den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entspricht. Das 3.2-Zertifikat ist ein Kontrolldokument, das garantiert, dass die an den Kunden gelieferten Produkte den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entsprechen und denen die Testergebnisse beigefügt sind.

Spezifische Qualitätskontrolle

Bei der spezifischen Qualitätskontrolle werden die in der Produktspezifikation festgelegten Richtlinien unter strikter Einhaltung der vereinbarten Lieferbedingungen oder auf der Grundlage behördlicher und technischer Vorschriften befolgt. Die Prüfdokumente bestätigen, dass die gelieferten Produkte den Vereinbarungen und Lieferbedingungen entsprechen, die der Kunde bei der Bestellung angegeben hat.

 

Sehen Sie, was der Unterschied zwischen Atest 2.1 und 3.1 ist.

 

Abnahmezeugnis 3.1 und 3.2 nach EN 10204

 

Wer ist berechtigt, die Abnahmebescheinigung zu bestätigen?

 

Nach der europäischen Norm 10204 darf das Zertifikat 3.1 vom Hersteller (Hersteller) ausgestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen werden dem Auftraggeber zusammen mit den Prüfergebnissen ausgehändigt. Der Hersteller erklärt auch, dass die gelieferten Produkte der Bestellung entsprechen. Andererseits kann das 3.2-Zertifikat von einem Bevollmächtigten des Herstellers ausgestellt werden, der gleichzeitig in keiner Weise mit der Produktionsabteilung in Verbindung stehen kann. Nach EN 10204 kann das Zertifikat 3.2 auch vom Kontrollinspektor oder dem Kontrollbeauftragten des öffentlichen Auftraggebers ausgestellt werden.

 

Ist das Kopieren von Dokumenten erlaubt?

 

Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen im Original oder in Form einer Fotokopie zur Verfügung zu stellen. EN 10204 erlaubt das Kopieren von Originaldokumenten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die erste ist die Anwendung des Rückverfolgbarkeitsverfahrens. Sie sind mit dem Produktkennzeichnungssystem so verbunden, dass es möglich ist, jede Charge des Produkts zu identifizieren. Die zweite Bedingung ist, dass das Originaldokument auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

 

Ist die Ausstellung von Zertifikaten kostenpflichtig?

 

Eine häufig gestellte Frage ist: Gibt es eine Gebühr für die Ausstellung einer zusätzlichen Zertifizierung? Kurze Antwort: Ja, beide Dokumente sind kostenpflichtig. Es ist jedoch erwähnenswert, dass die Deklaration 3.2 teurer ist. Dies liegt daran, dass die Qualitätskontrolle von einem Inspektor, z.B. UDT, einem unabhängigen Vertreter des Herstellers oder einem Vertreter des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt wird. Eine dieser Personen ist während des gesamten Produktionsprozesses anwesend. Hiermit wird erklärt, dass der Auftrag gemäß den Anforderungen des Kunden ausgeführt wird. Der Makler (Bevollmächtigter) stellt dem Auftraggeber den vollständigen Dokumentensatz (Kopie oder Original) zur Verfügung.

Die Norm EN PN 10204 verbietet, dass das dem Kunden ausgestellte Dokument Änderungen enthält. In den meisten Fällen sollten auch Erläuterungen zu den Verfahren zur Produktrückverfolgbarkeit bereitgestellt werden

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