Was ist ein 2.1-Zertifikat?

Das 2.1-Zertifikat ist eine Art Dokument, in dem der Hersteller (Produzent) erklärt, dass die Ware der Bestellung des Kunden entspricht, ohne die Prüfergebnisse der nichtspezifischen Prüfung beizufügen. Inspektionsdokumente sind die höchste Garantie für die Kontrolle der Produktqualität.

 

Konformitätserklärung 2.1

Wer ist berechtigt, das Dokument auszustellen?

 

Nach der europäischen Norm 10204 können die Dokumente vom Hersteller ausgestellt werden. Der Auftraggeber erhält alle von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichneten Unterlagen. Das 2.1-Zertifikat muss mit den gelieferten Produkten und der Bestellung des Kunden übereinstimmen.

Ist die Ausstellung der Erklärung kostenpflichtig?

 

Im Gegensatz zum Zertifikat 2.2 wird davon ausgegangen, dass die Konformitätserklärung 2.1 dem Kunden als grundlegendes Qualitätssicherungsdokument kostenlos ausgestellt wird. Es ist jedoch nicht verboten, dass eine solche Gebühr vom Hersteller (Produzent) erhoben wird.

 

Konformitätserklärung und Materialgutachten – Unterschiede

 

Basierend auf EN 10204, Materialzertifikat 2.2. es ist ein vom Hersteller (Hersteller) ausgestelltes Dokument, in dem er erklärt, dass die Ware der Bestellung des Kunden entspricht, und zusätzlich einen Bericht mit den Ergebnissen der nichtspezifischen Kontrolle beifügt. Die Konformitätserklärung 2.1 enthält hingegen Angaben zur Erfüllung der Kundenbestellung ohne beigefügte Dokumentation mit den Prüfergebnissen.

Konformitätserklärung nach EN 10204

Das 2.1-Zertifikat nach europäischer Norm garantiert, dass die bei der Lieferung erhaltenen Produkte den Bestellspezifikationen entsprechen.

 

In welcher Sprache soll das Dokument erstellt werden?

 

Die oben genannte europäische Norm definiert nicht eindeutig die Sprache, in der die erforderlichen Dokumente erstellt werden sollten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Konformitätserklärung in einer für den Empfänger verständlichen Sprache ausgestellt werden sollte.

 

Kann Erklärung 2.1 umgeschrieben werden?

 

Für Briefbögen sind keine Qualitätskontrolldokumente vorgeschrieben, da dies nach europäischer Norm nicht akzeptabel ist. Es ist jedoch erlaubt, Dokumente zu kopieren und Änderungen an der Menge der bestellten Waren vorzunehmen.

Abnahmebescheinigung – was ist das?

Das Abnahmeprotokoll (Zertifikat 3.1) ist ein vom Hersteller ausgestelltes Dokument, das die Information enthält, dass die an den Kunden gelieferte Ware seiner Bestellung entspricht. Alle erforderlichen Unterlagen werden dem Auftraggeber mit Unterschrift einer bevollmächtigten Person ausgehändigt. Sie enthalten die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen (Materialart, Schmelzennummer). Für die Ausstellung des Zertifikats 3.1. wird eine Gebühr erhoben. Wie die Konformitätserklärung kann dieses Dokument (einschließlich der Testergebnisse) nicht auf Briefbögen umgeschrieben werden.

Überprüfen Sie die Unterschiede zwischen:

Zertifikat 2.1 und 2.2

Zertifikat 3.1 und 2.1

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