Was ist ein 3.1-Zertifikat?

Das 3.1 Abnahmeprüfzeugnis ist ein Dokument, in dem der Hersteller (Hersteller) erklärt, dass die vom Kunden bestellten gelieferten Produkte der Bestellung entsprechen. Die Konformitätserklärung enthält die Prüfergebnisse der Einzelprüfung. Prüfungen werden nach behördlichen oder technischen Vorschriften durchgeführt und in der Produktspezifikation festgelegt.

Abnahmezertifikat nach EN 10204

Gemäß der europäischen Norm 10204 bestätigt das Abnahmezertifikat, dass die an den Kunden gelieferten Produkte den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entsprechen. Entsprechende Prüfergebnisse (z. B. Festigkeitsprüfungen) sind dem Dokument beigefügt.

 

Wer ist berechtigt, das Dokument auszustellen?

 

Nach der europäischen Norm darf das Dokumentnur vom Hersteller (Produzenten) ausgestellt werden. Die dem Kunden übergebenen Produkte müssen der Bestellung entsprechen, die Unterlagen enthalten zusätzlich Prüfergebnisse, u. a. basierend auf über behördliche Vorschriften. Der Auftrag muss den bei seiner Abgabe festgelegten, vereinbarten und von beiden Parteien bestätigten Anforderungen entsprechen.

 

Wer kann das 3.1-Zertifikat bestätigen?

 

Darf nur vom autorisierten Kontrollvertreter des Herstellers zertifiziert (unterzeichnet) werden. Es ist eine von der Produktionsabteilung unabhängige Person.

 

Wer kann Prüfbescheinigungen ausstellen?

 

Das vom Hersteller ausgestellte Dokument kann dem Kunden über einen Vermittler übermittelt werden. Nach EN 10204 muss der Makler nur das Original oder eine Kopie der Prüfbescheinigungen vorlegen, mit der Maßgabe, dass er daran keine Änderungen vornehmen kann. Das bereitgestellte Zertifikat ist eine Bestätigung, dass die gelieferten Produkte der Bestellung sowie den während ihrer Einreichung festgelegten Anforderungen entsprechen. Die geforderten Unterlagen sollten auch Erläuterungen zur Identifizierung der Produkte enthalten.

 

Welche Unterlagen sind der Abnahmebescheinigung beizufügen?

 

Alle erforderlichen Inspektionsdokumente sollten von einem autorisierten Vertreter bereitgestellt werden. Sie sollten die Bescheinigung (Abnahmebescheinigung 3.1) und die Prüfergebnisse dem Dokument beifügen. Es ist zulässig, dass der Hersteller (Produzent) den Kunden im 3.1-Zertifikat nach den Rückverfolgbarkeitsverfahren präsentiert. Prüfergebnisse, die bei der Annahmekontrolle von unverarbeiteten oder vorverarbeiteten Einsatzstoffen gewonnen wurden.

 

Ist die Ausstellung der Abnahmebescheinigung 3.1 kostenpflichtig?

 

Erklärung 3.1. bestätigt, dass der Hersteller bei der Ausführung seiner Bestellung alle Kundenrichtlinien einhält. Für die Ausstellung eines Dokuments, in dem der Hersteller erklärt, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen entsprechen, und die Prüfergebnisse vorzulegen, ist in der Regel eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

 

Erlaubt die Europäische Norm 10204 die Vorgabe einer 3.1-Zulassung?

Es ist nicht akzeptabel, dass die Erklärung vom Hersteller oder einem autorisierten Vertreter auf Briefkopf umgeschrieben wird. Originaldokumente dürfen unter zwei Bedingungen kopiert werden: Das Prüfverfahren muss eingehalten werden und das Originaldokument muss auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

 

Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen Testimonials 3.1 und 3.2.

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