Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
Während der Verarbeitung, Herstellung und Lagerung kommt Lebensmittel mit vielen Materialien und Produkten in Kontakt, die eine potenzielle Quelle für Verunreinigungen darstellen können. Zur Minimierung des Risikos der Kontamination von Lebensmitteln wurden Vorschriften zur Sicherheit von 17 Gruppen von Materialien festgelegt, die während ihrer Herstellung, Lagerung, Zubereitung oder Servierung in Kontakt mit Lebensmitteln stehen.
Die Europäische Kommission hat zur Vereinheitlichung der Vorschriften für Materialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, im Jahr 2004 die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erlassen. Diese Verordnung legt die Hauptanforderungen an Materialien und Produkte fest, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie Anforderungen an Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und das Verfahren zur Erteilung von Zulassungen für Stoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Zweck der Verordnung Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die für den direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, zielt darauf ab:
- einheitliche Regeln für Gegenstände und Materialien im Kontakt (FCM) festzulegen, wie z.B. Lebensmittelverarbeitungsmaschinen, Lebensmitteltransportbehälter, Essbesteck, Flaschen, die direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln haben können;
- ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen;
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den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zu erleichtern;
Die Verordnung EG 1935/2004 betrifft Verunreinigungen, die durch die Migration von chemischen Stoffen aus Materialien entstehen, die mit Lebensmitteln in Kontakt stehen und sich mit ihnen vermischen. Die Vorschriften erlauben den Einsatz von aktiven und intelligenten Materialien, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern können, vorausgesetzt, dass dies den Inhalt nicht beeinflusst.
4 Kategorien von Materialien im direkten Kontakt (FCM) unterliegen zusätzlichen, detaillierten Vorschriften:
- Monomere und Zusatzstoffe für Kunststoffe (geregelt durch die EU-Verordnung 10/2011)
- Intelligente und aktive Materialien und Produkte (AIM) (geregelt durch die Verordnung Nr. 450/2009)
- Kunststoffmaterialien aus Recycling (geregelt durch die Verordnung Nr. 282/2008)
- Folie aus regenerierter Cellulose (RCF)
Anforderungen an Materialien im Kontakt (FCM) und Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 1935/2004
Anforderung Nr. 1
Materialien oder Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln (FCM) müssen gemäß den guten Herstellungspraktiken (GMP) hergestellt werden, so dass sie unter normalen Nutzungsbedingungen:
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keine Bestandteile in Mengen freisetzen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten;
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keine Veränderungen im Geruch oder Geschmack der Lebensmittel verursachen;
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keine unannehmbaren Veränderungen in der Zusammensetzung der Lebensmittel oder eine Verschlechterung ihrer organoleptischen Eigenschaften verursachen;
Anforderung Nr. 2
Die Kennzeichnung, Werbung und Darstellung der verschiedenen Gruppen von Materialien und Produkten darf Verbraucher nicht irreführen. Informationen müssen sichtbar, lesbar und nicht entfernbar sein.
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Verpackungsmaterialien müssen als "für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet" gekennzeichnet und mit dem entsprechenden Logo versehen sein;
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Die Kennzeichnungsrichtlinien sollten eine Verwendungsempfehlung (z. B. Esslöffel) oder das Hinzufügen eines Symbols (Glas und Gabel) enthalten;
Die Anforderungen gelten für Materialien und Produkte für direkten und indirekten Kontakt. Die Vorschriften gelten nicht für historische Materialien, Produkte und Beschichtungen (z.B. Käserinde).
Vorteile der Einführung der Verordnung Nr. 1935/2004
Die Verordnung EG 1935/2004 enthält Bestimmungen von allgemeiner Geltung für 17 Gruppen von Materialien, wie Kunststoffe, Metalle, Klebstoffe, Keramik, Gummi, Holz.
Lebensmittelsicherheit
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Es findet unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen keine Migration von Materialbestandteilen in Lebensmittel statt.
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Studien bestimmen die Migration toxischer Substanzen in Lebensmittel (Vorschriften legen zulässige Grenzwerte für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln fest).
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Gewährleistung der Lebensmittel- und Ernährungssicherheit.
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Materialien und Produkte haben keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, verändern nicht die Zusammensetzung der Lebensmittel und verleihen ihnen keinen unerwünschten Geschmack oder Geruch.
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Informationen über den Zustand der Lebensmittel, z.B. Verbergen von Anzeichen für Lebensmittelverderb.
Klare Kennzeichnung
- Produkte sind ordnungsgemäß gekennzeichnet.
- Klare Kennzeichnung "für den Kontakt mit Lebensmitteln" oder Verwendung eines entsprechenden Symbols.
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Spezielle Anweisungen, die zur sicheren und ordnungsgemäßen Verwendung einzuhalten sind.
- Markierung oder Identifikationszeichen.
Vollständige Identifizierbarkeit von Materialien
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Angemessene Markierung oder Identifikationszeichen zur Verfolgung des Material- oder Produktwegs durch Etikettierung oder entsprechende Dokumentation (Identifizierung der Unternehmen, die Material liefern und erhalten).
- Möglichkeit, fehlerhafte Produkte zurückzurufen.
- Möglichkeit, Verbrauchern bestimmte Informationen bereitzustellen und Verantwortlichkeiten zuzuweisen.
Gummiwaren gemäß Verordnung Nr. 1935/2004
Im Power Rubber Store bieten wir Gummiwaren gemäß der Verordnung EG 1935/2004 für den Kontakt mit Lebensmitteln an. Sie haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher oder die Qualität der Lebensmittel. Sie entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen.
Für weitere Informationen über unsere Gummiwaren, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer: +48 22 292 40 24 oder +48 505 16 03 03, per E-Mail (power|powerrubber.com| |Power|PowerRubber.com) oder über unser Kontaktformular




