Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen

23.05.2024

Materialien mit Lebensmittelkontakt: Sicherheit und EU-Vorschriften

Bei der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln kommen diese mit unterschiedlichen Materialien in Kontakt – mit dem Risiko einer Kontamination. Um dieses Risiko zu minimieren, hat die EU verbindliche Vorschriften für 17 Materialgruppen eingeführt, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Zur Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften hat die Europäische Kommission im Jahr 2004 die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erlassen. Sie definiert zentrale Anforderungen an Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, einschließlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Zulassungsverfahren durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Die Verordnung hat folgende Ziele:

  • Einheitliche Regeln für sogenannte Food Contact Materials (FCMs) wie Maschinen, Transportbehälter, Küchenutensilien oder Flaschen.

  • Hoher Gesundheitsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • Förderung des freien Warenverkehrs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Verordnung betrifft vor allem die Migration chemischer Substanzen aus Materialien in Lebensmittel. Der Einsatz aktiver und intelligenter Materialien ist erlaubt, sofern sie die Lebensmittelqualität nicht negativ beeinflussen.

Spezielle Vorschriften für FCMs

Vier Materialkategorien unterliegen zusätzlichen Vorschriften:

  • Monomere und Additive in Kunststoffen (Verordnung (EU) Nr. 10/2011)

  • Aktive und intelligente Materialien (Verordnung (EG) Nr. 450/2009)

  • Recycelte Kunststoffe (Verordnung (EG) Nr. 282/2008)

  • Regenerierte Cellulosefolie (RCF)

Anforderungen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Anforderung 1: Produktsicherheit

Die Herstellung muss gemäß Guter Herstellungspraxis (GMP) erfolgen. Unter normalen Verwendungsbedingungen dürfen Materialien:

  • Keine gesundheitsschädlichen Stoffe in Lebensmitteln freisetzen.

  • Den Geruch oder Geschmack der Lebensmittel nicht verändern.

  • Keine unerwünschten Veränderungen an der Zusammensetzung oder sensorischen Eigenschaften hervorrufen.

Anforderung 2: Kennzeichnung

Kennzeichnung und Werbung dürfen Verbraucher nicht irreführen. Die Informationen müssen sichtbar, lesbar und dauerhaft sein.

  • Verpackungen müssen mit „für Lebensmittelkontakt“ oder dem Glas-Gabel-Symbol gekennzeichnet sein.

  • Bei Bedarf ist die Verwendungsart zu kennzeichnen (z. B. „Esslöffel“).

Die Regelung gilt für direkten und indirekten Kontakt. Antike Materialien und bestimmte Überzüge (z. B. Käserinde) sind ausgenommen.

Materiały i wyroby przeznaczone do kontaktu z żywnością

Vorteile der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Lebensmittelsicherheit

  • Keine Migration von Schadstoffen unter realistischen Bedingungen.

  • Migrationstests definieren Grenzwerte für toxische Stoffe.

  • Schutz von Lebensmittelsicherheit und -qualität durch regulatorische Anforderungen.

Klare Kennzeichnung

  • Produkte sind eindeutig gekennzeichnet.

  • Für Lebensmittelkontakt geeignet“ oder entsprechendes Symbol.

  • Hinweise zur sicheren Verwendung.

Rückverfolgbarkeit

  • Identifikationssysteme und Dokumentation sichern die Rückverfolgbarkeit.

  • Rückruf fehlerhafter Produkte möglich.

  • Verbraucher können informiert und Verantwortlichkeiten zugewiesen werden.

Gummiprodukte gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Bei Power Rubber erhalten Sie Gummiprodukte, die für den Lebensmittelkontakt zugelassen sind. Sie erfüllen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, beeinträchtigen weder die Lebensmittelsicherheit noch die Qualität.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +48 22 292 40 24 oder +48 505 16 03 03 oder per E-Mail an Power@PowerRubber.com.

 

Wyroby gumowe
Szeroki wybór wyrobów gumowych
Producent wyrobów gumowych
Producent Power Rubber
Wyroby gumowe Power Rubber
Share in
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns klicken Sie hier